Impressum gemäß §5  (TMG)

Betreiber und Kontakt:

ParaZoom, Hicken
Doris Hicken

Adresse :
Gablonzer Weg 10
D-48431 Rheine

Tel: 05971 - 914 017

Umsatz Steuer ID : DE 242 78 70 57

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RstV:
Jens Hicken
 


ACHTUNG :
Wir melden JEDEN Werbe - / Kaltakquise - Telefonanruf oder andere Werbung denen wir nicht zugestimmt
haben umgehend der www.Wettbewerbszentrale.de , denn :


Seit dem 4. August 2009 gilt das neue Telefonwerbegesetz. Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 50.000 € kosten.
Bei Unterdrückung der Rufnummer drohen bis zu 10.000 €.

Das neue Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen,
kurz Telefonwerbegesetz verbietet Telefonanrufe bei Verbrauchern zu Werbezwecken ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung
des Verbrauchers, sogenannte "Kaltakquise" oder "Cold Calls".

Werbeanrufe bei Verbrauchern (business-to-customer) sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur zulässig, wenn der Angerufene vorher sein Einverständnis
ausdrücklich erklärt hat. Zustimmungen und vermeintliche Einwilligungen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich
erteilt hat sind unwirksam. Es drohen Abmahnungen und Bußgelder bis 50.000 €.

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern (business-to-business) sind nur zulässig, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des
Angerufenen vorliegt. Im Zweifel kann die Rechtssprechung eine mutmaßliche Einwilligung jedoch sehr eng ausgelegen.

Werbeanrufe sind außerdem nur zulässig, wenn die Rufnummer des Anrufers - bei Callcentern die Rufnummer des Auftraggebers - übermittelt wird.
Bei unterdrückter Rufnummer drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 10.000 €.-

Unsere Foto`s :

- Jegliche Nutzung der Fotos bzw. des Bildmaterials ist nur für den privaten Gebrauch zugelassen.
   Eine anderweitige Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung, ist nur mit ausdrücklicher
   Genehmigung vom Auftragnehmer, möglich.
- Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden Prospekten,
   bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken ist erneut honorarpflichtig.
- Jegliche Vervielfältigung, Nutzung, Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf analogen
   und elektronischen Datenträgern aller Art ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer gestattet.
- Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
   Anbringung des vom Rechteinhaber vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
   Dies gilt auch für das Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
   eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechteinhaber und
   nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Dies gilt auch bei Veränderung und/oder Hinzufügungen etwaiger Texte,
   Bildunterschriften etc. die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. - soweit möglich - bei Gegenständen zur
   Herabwürdigung von Firmen führen können. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
   oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
-  Eine Weitergabe an Dritte oder eigene Syndikation ist unzulässig. Vor einer werblichen und/oder gewerblichen Nutzung
   muss eine Freigabe des betreffenden Urhebers vorliegen. Dazu ist Kontakt mit dem Rechteinhaber aufzunehmen.
-  Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche
   Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
   werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.